Wasserstraßen
Der Bund ist Eigentümer der Bundeswasserstraßen. Er verwaltet diese durch eigene Behörden und nimmt die staatlichen Aufgaben der Binnenschifffahrt und Seeschifffahrt wahr. (Art. 87 und 89 Grundgesetz)
Die Tätigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) beruht unter anderem auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
- Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG)
- Seeaufgabengesetz (SeeAufG)
- Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufG)
Das Bundeswasserstraßengesetz unterscheidet gemäß §1 zwischen den Binnenwasserstraßen, die dem allgemeinen Verkehr dienen, und den Seewasserstraßen. Bundeswasserstraßen, die nicht dem allgemeinen Verkehr dienen, unterliegen nicht dem Bundeswasserstraßengesetz
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Tönning ist für drei Bundeswasserstraßen zuständig:
- die Nordsee
- die Eider und
- die Sorge
wobei man jedoch lediglich die Nordsee als Seewasser- und die Eider als Binnenwasserstraße im Anhang zum Bundeswasserstraßengesetz findet.
Die Sorge hingegen ist eine Bundeswasserstraße, die nicht dem allgemeinen Verkehr dient.